Ampel-Aus kaputte Verkehrsampel Igor Link@AdobeStock
Allgemein 2. Januar 2025

Vorläufiger Bundeshaushalt nach Ampel-Aus: Das erwartet Kommunen 2025

Die Ampel-Koalition ist gescheitert und mit ihr auch der Bundeshaushalt 2025. Um das weitere Funktionieren des Staates nun sicherzustellen, greift die im Grundgesetz verankerte Regelung der vorläufigen Haushaltsplanung. Was das genau heißt und worauf sich Kommunen jetzt einstellen müssen, lesen Sie hier.

Nach dem vorzeitigen Aus der Ampel-Koalition bleiben viele Fragen offen. Eine der drängenden ist die nach dem Plan für den Bundeshaushalt 2025. Ein entsprechender Entwurf wurde bereits im Juli 2024 von der Bundesregierung beschlossen, am 29. November 2024 sollte der Haushalt final im Bundestag abgestimmt werden. Dazu kam es jedoch nicht mehr. Und feststeht: Vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird hier auch nichts weiter geschehen. Angesichts dieser Situation betonte Jörg Kukies, der am 7. November 2024 nach dem Abgang von Christian Lindner übergangsweise das Amt des Bundesfinanzministers übernommen hatte, jedoch: „Die Bundesregierung ist und bleibt handlungsfähig.“ Ein Shutdown nach amerikanischem Vorbild ist nicht zu befürchten, denn das Grundgesetz sieht gemäß Art. 111 für einen solchen Fall die „vorläufige Haushaltsführung“ vor.

Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass der Status quo im Land zunächst gehalten wird, bis es einen neuen Bundeshaushalt gibt. Das könnte – je nach Dauer der Koalitionsverhandlungen – im Mai oder Juni 2025 sein. Bis dahin gilt: Die geschäftsführende Bundesregierung darf jeden Monat ein Zwölftel des Vorjahresetats ausgeben. Kukies stellte hierzu klar: „Dieses Vorgehen ist ein erprobtes Mittel, das im Grundgesetz festgeschrieben ist, und das auch regelmäßig angewendet wird. Es ist also absolut nichts Außergewöhnliches und kommt beispielsweise nach Bundestagswahlen regelmäßig zum Einsatz.“ Sozialleistungen, wie Kindergeld, Rente, Wohn- oder Bürgergeld, würden nach wie vor ausbezahlt ebenso wie bereits bewilligte Förderprogramme oder Baumaßnahmen. Schwierig sei es lediglich, neue Projekte zu starten, so Kukies.

Das bedeutet eine vorläufige Haushaltsplanung

Konnte der Bundeshaushaltsplan nicht rechtzeitig verabschiedet werden, greift Artikel 111 des Grundgesetzes – die sogenannte vorläufige Haushaltsplanung. Mit dieser Ausnahmebestimmung wird sichergestellt, dass der Staat handlungsfähig bleibt und trotz fehlender Planung gewisse Ausgaben tätigen kann. Artikel 111 erlaubt drei Kategorien von Ausgaben:

  1. Gesetzlich vorgeschriebene AusgabenDazu gehören beispielsweise Sozialleistungen wie Renten, Arbeitslosengeld oder gesetzliche Verpflichtungen zur Besoldung von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes.
  2. Fortsetzung der VerwaltungstätigkeitHierzu zählen Ausgaben, die notwendig sind, um den laufenden Betrieb der staatlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten, wie beispielsweise Betriebskosten von Behörden.
  3. Rechtlich begründete Verpflichtungen. Dazu gehören Zahlungen, die bestehende Verträge oder Schuldenverpflichtungen betreffen, wie beispielsweise Zinsen auf Staatsanleihen.

Mit Artikel 111 GG wird verhindert, dass der Bund bei einer verzögerten Verabschiedung des Haushalts vollständig lahmgelegt wird. Außerdem beschränkt diese Regelung die Handlungsfreiheit der amtierenden Regierung auf ein notwendiges Minimum, bis der Haushalt ordnungsgemäß beschlossen ist.

Städte befürchten Verzögerungen bei Fördermitteln

Die vorläufige Haushaltsplanung bezieht sich zunächst einmal auf die Bundesebene. Da die Regelung und Verabschiedung kommunaler Haushalte auf Ebene der Länder erfolgt, sind Kommunen nicht unmittelbar betroffen. Dennoch können Verzögerungen im Bundeshaushalt auch Auswirkungen auf Städte und Gemeinden haben, insbesondere wenn es um finanzielle Zuweisungen und Förderprogramme geht. Zahlungen an die Länder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs oder der Umsatzsteuerbeteiligung könnten Kommunen aufgrund der Unsicherheiten nur verzögert oder in angepasster Summe erreichen. Außerdem hängen viele kommunale Projekte, beispielsweise im Bereich oder , häufig von Fördermitteln oder Zuschüssen des Bundes ab. Wird dessen Haushalt nicht ordnungsgemäß verabschiedet, kann dies zu einer vorübergehenden Blockierung oder Verzögerung notwendiger Mittel führen.

Gegenüber dem SPIEGEL tat Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, bereits im November dieSorge vieler Städte kund, dass Bundesfördermittel, die unter Vorbehalt entsprechender Mittel im Bundeshaushalt zugesagt wurden, „im schlimmsten Fall ganz wegbrechen könnten.“ Dedy hat vor allem Zuschüsse für die Wärmewende vor Ort im Blick, d. h. für die Sanierung öffentlicher Gebäude oder den Ausbau von Fernwärmenetzen. Dabei gehe es um Milliarden. „Wenn die sich verzögern oder wegbrechen, liegt in vielen Städten die Wärmewende weitgehend auf Eis“, so seine Befürchtung. Auch Städtetagspräsident und Oberbürgermeister der Stadt Münster Markus Lewe sieht angesichts des fehlenden Haushaltsplans die urbane Transformation durch die Energiewende gefährdet. Dies betreffe insbesondere investitionsintensive Vorhaben wie den Umbau der Infrastruktur zur Wärmeversorgung oder die Sanierung öffentlicher Gebäude, so Lewe.

Bereits bewilligte Förderanträge gehen weiter

Regierungsdirektor Jan Peter Klatt, zuständig für die Themen Wärmewende und im Bundeswirtschaftsministerium, sagte Anfang Dezember 2024, dass für das Wärmenetz-Förderprogramm bereits mehr als 2.500 Anträge gestellt und rund 2.000 bewilligt wurden. Das Gesamtvolumen an bewilligten Fördermitteln belaufe sich laut Klatt auf rund zwei Milliarden Euro. Im kommenden Haushalt sollte die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze eigentlich auf mehr als drei Milliarden Euro aufgestockt werden, so der Regierungsdirektor weiter. Das bleibe aufgrund der abgebrochenen Haushaltsgespräche jedoch erst einmal Makulatur. Gleichzeitig gab Klatt Entwarnung: Im Budget aus dem Haushalt 2024 seien noch ausreichend Mittel vorhanden, um die ersten Monate im neuen Jahr zu überbrücken.

Bereits bewilligte Fördermittel stehen demnach nicht zur Diskussion, begonnene Projekte können weitergeführt werden. Das sorgt vielerorts sicher für ein – zumindest temporäres – Aufatmen. Außerdem erlaubt die vorläufige Haushaltsplanung, gesetzlich bestehende Einrichtungen wie Behörden, Institute, Gerätelager und Bauanlagen zu erhalten. Das schließt die Zahlung von Personal- und Erhaltungskosten ebenso wie die Wiederbesetzung von Stellen und Ersetzung kaputter Arbeitsgeräte ein. Der Bund bezahlt auch weiterhin Auslandseinsätze der Bundeswehr, gibt BAföG an Studierende aus und überweist seinen Anteil an den EU-Haushalt. Auch beispielsweise die Reparatur einer wichtigen Brücke, die akut beschädigt und damit eine Gefahr darstellt, darf finanziert werden. Gänzlich neue Projekte oder Vorhaben, wie beispielsweise die Anschaffung zusätzlicher Fahrzeuge, dürfen in der haushaltslosen Zeit dagegen nicht umgesetzt werden.

Gelebte Kreislaufwirtschaft macht Volkswirtschaft resilienter

Im Haushaltsentwurf 2025 sollten vor allem die Bereiche Arbeit und Soziales, Verkehr sowie Verteidigung gestärkt werden. Außerdem sollte mehr Geld in den Kampf gegen den und in Familien fließen. Kürzungen im Vergleich zum Vorjahr waren dagegen für die Bereiche Außenpolitik, Entwicklungshilfe und Wirtschaft vorgesehen. Um die Wirtschaft anzukurbeln, plante die Ampel-Koalition dennoch umfassende Entlastungsmaßnahmen, u. a. Anreize für mehr Beschäftigung und weniger Bürokratie. 481 Milliarden Euro wollte der Bund 2025 insgesamt investieren, davon 44 Milliarden auf Kredit. Ein ganz heißes Thema bei allen Diskussionen um den Haushalt war dabei die Schuldenbremse. Diese einzuhalten und gleichzeitig dringend notwendige Zukunftsinvestitionen zu tätigen, war ein schier unüberwindbarer Drahtseilakt für die Koalitionspartner – der letztlich scheiterte. 

Welche Prioritäten eine neugewählte Bundesregierung ab März setzen wird, bleibt nun abzuwarten. Um Deutschland insbesondere als Wirtschafts- und Industriestandort zu stärken, gibt es bereits Impulse aus Unternehmen und Verbänden. So forderte der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser – und (BDE) jüngst, der Kreislaufwirtschaft hierzulande mehr Gewicht zu verleihen. Eine gelebte Kreislaufwirtschaft helfe dabei, die Volkswirtschaft angesichts multipler Krisen und einer komplexen geopolitischen Lage resilienter zu machen, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des Verbands. Zur Bundestageswahl 2025 stellte der BDE zehn Forderungen [EXTERNER LINK: https://www.bde.de/presse/forderungskatalog-bundestagswahl-2025/ ] auf, darunter die Erleichterung eines internationalen und fairen Handels, die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Produkten, eine nachhaltige ökologische Beschaffung mit Recyclinglabel sowie gleiche Rahmenbedingungen und fairer Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Dienstleistern.

Der Präsident des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) Henry Forster appellierte in einer Pressekonferenz vom 3. Dezember 2024: „Wir brauchen endlich eine Politik, die den Unternehmen wieder Luft zum Atmen lässt. Schnellere und unkompliziertere Genehmigungsverfahren, eine starke politische und gesellschaftliche Rückendeckung auf allen Ebenen – von Berlin bis in die Kommunen.“

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