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Digitalisierung Energie 1. Mai 2022

Osterpaket: Tempo bei der Energiewende

Das Bundeskabinett hat mit dem sogenannten „Osterpaket“ eine Reihe neuer Gesetze auf den Weg gebracht, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Bei dem mehr als 500 Seiten starken Gesetzespaket handelt es sich um die größte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten. Fünf Gesetze und zahllose Verordnungen werden angepasst.

Die kommt: Mit dem sollen energiepolitische Ziele aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Diese Maßnahmen sind zwar unabhängig vom Krieg in der Ukraine, bekommen wegen der Dependenz von Energielieferungen aus Russland nun aber eine höhere Relevanz. In einem Überblickspapier des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums wird von einer doppelten Dringlichkeit gesprochen.

„Zum einen spitzt sich die Klimakrise zu. Zum anderen zeigt der völkerrechtswidrige Einmarsch Russlands in die Ukraine, wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren konsequent voranzutreiben“, sagte Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hierzu. Mit dem Osterpaket komme die größte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten. „Mit ihm wird der Ausbau der erneuerbaren Energien umfassend beschleunigt, zu Wasser, zu Land und auf dem Dach“, betont Habeck weiter. 

Größte energiepolitische Novelle zur Erreichung der Klimaziele

Mit dem Maßnahmenbündel zur Umsetzung der Energiewende sollen unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) geändert werden. Zudem wird im Grundgesetz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Des Weiteren sollen windschwache Standorte verstärkt erschlossen und neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik gewonnen werden. Die Beteiligung der Kommunen wird dabei ausgeweitet: Kommunen oder in Gesellschaften zusammengeschlossene Bürgerinnen und Bürger, sogenannte Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, können eigene Wind- oder Solarprojekte aufbauen und sind damit unabhängiger bei der Ausgestaltung der Energiewende vor Ort. 

Förderung der Energiewende in Kommunen fehlt

Der Deutsche Städtetag begrüßt die Gesetzesinitiative, hätte sich allerdings noch tiefergreifende Änderungen gewünscht: „Mit dem Osterpaket packt die Bundesregierung an den richtigen Enden an. Bei der Förderung und den Anreizen für mehr ist jedoch noch Luft nach oben“, so Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. Ihm fehlt insbesondere eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Energiewende-Projekten, wie bspw. bei Windkraftanlagen. 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hätte bei der Umsetzung der Solarenergie eine Erhöhung des Mieterstromzuschlags begrüßt. Außerdem vermisst der Verband grundsätzlich Perspektiven für treibhausgasneutrale Energien jenseits von Wind, Sonne und Co. Demnach wäre die gleiche Entschlossenheit auch beim Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und der Fernwärme notwendig gewesen. 

Die Gelder für die Umsetzung der Novellierungen sollen künftig aus dem kommen, der gerade um 60 Milliarden Euro aufgestockt wurde. Die Pläne der Regierung müssen noch durch den Bundestag und könnten zum 1. Juli 2022 in Kraft treten. Das übergeordnete Ziel: Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien bezogen und in Deutschland bis 2045 Klimaneutralität erreicht werden.

Berlin, Stadt

Zur Kommunenseite
Bundesland Berlin
Einwohner 3.644.826 m: 1.792.801, w: 1.852.025
Größe 891.12 km²
4090 Einwohner je km²
Merkmale Großstädte und Hochschulstandorte mit heterogener sozioökonomischer Dynamik
Feld mit vielen Solar-Panels
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