Lexikon

Zuwendungsrecht

Das Zuwendungsrecht ist Teil des Haushaltsrechts. Es regelt die Vergabe, Nutzung und Abrechnung von finanziellen Zuwendungen oder Fördermitteln, die vom Bund an Dritte vergeben werden. Dies sind Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, die auch öffentliche Aufgaben wahrnehmen, wie Forschungseinrichtungen und einzelne Vorhaben bzw. Projekte. So nimmt beispielsweise das Goethe-Institut kulturpolitische Aufgaben im Ausland wahr und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt forscht im öffentlichen Interesse. Durch klare rechtliche Vorgaben im Zuwendungsrecht wird sichergestellt, dass die Mittel im Sinne der politisch festgelegten Ziele eingesetzt werden.

Das deutsche Förderwesen entbürokratisieren - damit will die Kommunale Gemeinschaft für Verwaltung für weniger Papierkram sorgen.
Allgemein 3 Kommunen 18. August 2023

Kommunen fordern weniger Bürokratie bei Fördermitteln

Mit einem Positionspapier setzt sich die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) für die Erneuerung des deutschen Förderwesens ein.

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