Lexikon

Verwaltungsakzessorietät

Verwaltungsakzessorietät bedeutet, dass das Verhalten oder die Entscheidung einer Behörde von der Entscheidung einer anderen Behörde abhängt. Strafrechtliche Konsequenzen im Umweltbereich beispielsweise greifen also nur dann, wenn zuvor ein Verwaltungsakt, wie eine behördliche Genehmigung oder Anordnung vorlag und rechtmäßig war. Ein typisches Beispiel ist die Bestrafung wegen illegaler Abfallentsorgung: Strafrechtliche Maßnahmen können nur dann ergriffen werden, wenn die illegale Entsorgung gegen bestehende verwaltungsrechtliche Vorschriften, wie Genehmigungsauflagen oder Entsorgungsverordnungen, verstößt. Das Prinzip der Verwaltungsakzessorietät stellt demnach sicher, dass strafrechtliche Sanktionen nur in Fällen verhängt werden, in denen eine verwaltungsrechtliche Regelung verletzt wurde, was zur Klarheit und Kohärenz im rechtlichen Vorgehen beiträgt.