Verpackungsgesetz
Das Verpackungsgesetz, kurz für: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG), ist eine deutsche Rechtsvorschrift. Sie löste 2019 die seit 1991 geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Das Verpackungsgesetz regelt die Verantwortung für Verpackungsabfälle und legt fest, dass Herstellende und Vertreiber von Verpackungen für die ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Verpackungsabfälle verantwortlich sind. Dazu gehört auch die Beteiligung an einem dualen System, das die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen sicherstellt. Das Gesetz regelt auch Kennzeichnungspflichten für Verpackungen und legt Strafen im Falle von Verstößen fest. Ziel des VerpackG ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und die Recyclingquoten zu erhöhen.
Mehrwegsysteme erleichtern Abfallvermeidung
Deutschland befindet sich auf dem richtigen Weg bei der Etablierung von Mehrwegsystemen geht. Das Abfallaufkommen durch Einwegverpackungen muss dennoch weiter reduziert werden. Dank der Mülheimer Entsorgungsgesellschaft (MEG) geht die Stadt Mülheim an der Ruhr hier seit November 2023 mit gutem Beispiel voran und macht einen entscheidenden Schritt zur Begrenzung der Einweggeschirrflut.