Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass eine Aufgabe immer erst von der untersten Ebene einer Hierarchie bewältig wird, z. B. von einer Einzelperson oder Gruppe. Ist es für diese nicht möglich bzw. sinnvoll, eine bestimmte Aufgabe aus eigener Kraft zu lösen, sollte die nächsthöhere Ebene – sprich: der Staat – eingreifen und unterstützen. Hinter diesem Prinzip steht die Idee eines Gemeinwesens, dass auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung gründet und ein hohes Maß an Selbstbestimmung ermöglicht. In der Sozialen Marktwirtschaft sowie dem deutschen Föderalstaat, aber auch in der EU und vielen weiteren Zusammenhängen ist das Subsidiaritätsprinzip ein wichtiger Grundsatz.
Kommunalwirtschaft: Unterfinanziert und überreguliert
Um ihren Aufgaben innerhalb der Daseinsvorsorge gerecht zu werden, müssen Kommunen unternehmerisch handeln. Ein Gespräch mit Prof. Dr. Michael Schäfer.
Zukunft vor Ort gestalten – Deutscher Kommunalkongress 2022
Am 27. und 28. Juni 2022 veranstaltete der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) in Berlin unter dem Titel „Stadt.Land.Nachhaltig – Zukunft vor Ort gestalten“ den Deutschen Kommunalkongress 2022. Mit VertreterInnen aus der Bundespolitik, Wirtschaft und Wissenschaft tauschten sich kommunale EntscheiderInnen über Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen aus.