Lexikon

Konsortialvertrag

Ein Konsortialvertrag ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen mehreren Parteien, die sich zusammenschließen, um ein bestimmtes Projekt durchzuführen. Ein solches Konsortium wird dann gegründet, wenn die beteiligten Parteien das Projekt nicht allein realisieren können oder von den Vorteilen einer Zusammenarbeit profitieren möchten. Dabei bleiben die einzelnen Konsorten wirtschaftlich und juristisch eigenständig. Der Konsortialvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder untereinander. Dazu gehören Regelungen, die u. a. Ziele und Zwecke des Konsortiums, Rollen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Mitglieder, finanzielle Beteiligungen und Projektfinanzierung, Verteilung von Gewinnen oder Verlust sowie die interne Organisation betreffen.

kaufmännischer Geschäftsführer der FES_Benjamin Scheffler spricht vor FES Fahrzeug
Abfall Frankfurt am Main 1. März 2024

Wie Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Erfolg bei der FES zusammen gehen

Seit 1998 kümmert sich die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) als ÖPP um die Abfallwirtschaft in der Stadt Frankfurt. Klimaschutz Kommune sprach mit FES-Geschäftsführer Benjamin Scheffler.

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