Konnexitätsprinzip
Das Konnexitätsprinzip ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft und bezieht sich auf die Staatsfinanzen. Hinter dem Prinzip steckt ganz vereinfacht gesagt der Grundsatz: Wer bestellt, der bezahlt. Ganz konkret meint dies, dass Bund und Länder die Ausgaben tragen müssen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben ergeben. Übertragen sie diese Aufgaben auf andere staatliche Ebenen wie die Kommunen, müssen sie für einen finanziellen Ausgleich sorgen. Da die Aufteilung von Gesetzgebungskompetenz und Verwaltungshoheit jedoch nicht deckungsgleich ist und es zudem auch Gemeinschaftsaufgaben gibt, führt die praktische Anwendung des Konnexitätsprinzip häufig zu politischen Auseinandersetzungen.
Rückblick auf den 17. Deutschen Kämmerertag
Kommunen - Quo vadis? Ein Kongress nach fast zwei Jahren Corona-Krise und kurz vor der Bundestagswahl / Ein Rückblick mit Chefredakteurin Vanessa Wilke (Der Neue Kämmerer)