Klärschlammverordnung
Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) gilt für Klärschlämme, Klärschlammgemische und Klärschlammkomposte, die in kommunalen oder vergleichbaren Anlagen erzeugt wurden. Die Verordnung regelt die Bewirtschaftung von Klärschlämmen und insbesondere das Auf- und Einbringen auf landwirtschaftlich, landbaulich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden. Die 2017 in Kraft getretene Novelle dient dem Boden-, Umwelt und Ressourcenschutz. Sie nimmt größere Kläranlagen mit Übergangsfristen in die Pflicht, Phosphor zurückzugewinnen.
Kommunalwirtschaft: Unterfinanziert und überreguliert
Um ihren Aufgaben innerhalb der Daseinsvorsorge gerecht zu werden, müssen Kommunen unternehmerisch handeln. Ein Gespräch mit Prof. Dr. Michael Schäfer.
Phosphorrecycling ist Aufgabe der Daseinsvorsorge
Phosphorrecycling wird für Kommunen und Betreiber von Kläranlagen immer mehr zum Thema. Was sind die größten Herausforderungen hier? Klimaschutz Kommune sprach mit dem Experten für Phosphorrecycling und Mitbegründer des patentierten TetraPhos®-Verfahrens Andreas Rak.
Phosphorrecycling: Vom Abfall zum Wertstoff
Ab 2029 müssen Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnerwerten Phosphor aus Klärschlamm recyceln. Im kommenden Jahr sollen entsprechende Konzepte zur Umsetzung vorliegen. Wieviel Phosphor steckt im Abwasser und mit welchen Verfahren lässt es sich zurückgewinnen? Klimaschutz Kommune wirft einen Blick auf den aktuellen Stand in Sachen Phosphorrecycling.
Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.