Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die Nachfolgeregelung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und setzt die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie um. Das Gesetz gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Ziel ist es, hier Energie einzusparen und erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung zu nutzen. Im GEG sind die technischen Anforderungen von Heizungs- und Klimaanlagen in Gebäuden festgelegt. Außerdem werden Vorgaben für Wärmedämmungstandards und Hitzeschutz gemacht, ebenso wie für Luftaustausch in Räumen und Verringerung von Wärmebrücken. Dabei sind die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten etwas geringer als in der EnEV. Das GEG gilt seit 1. November 2020.
Klimaneutrale Kommunen bis 2045?
Es gibt viel zu tun für Städte und Gemeinden. Neben den vielen Pflicht- und Selbstverwaltungsaufgaben müssen sie zahlreichen Vorgaben zu Klimaschutz- und Klimafolgeanpassungen nachkommen. Was EU und Bund jetzt von Kommunen erwarten.
Neubau: Effizienzhaus-40-Standard für alle
Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine Erhöhung der Effizienzstandards und Absage an fossile Heizungen.
Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.