Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
In einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft wird erneuerbare Energie von den daran Beteiligten in erster Linie produziert und selbst verbraucht, kann aber von diesen auch (z. B. in Quartierspeichern) gespeichert und verkauft werden. Es handelt sich dabei um eine Form der Bürgerenergie. Da die Akteure in einer solchen Gemeinschaft zugleich Produzierende und Konsumierende sind, werden sie mitunter auch als „Prosumer“ (aus engl. producer + consumer) bezeichnet. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ist als eine Form der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft die Bürgerenergiegesellschaft definiert. Dabei handelt es sich um eine genossenschaftlich organisierte Gemeinschaft, die mindestens 50 natürliche Personen als stimmberechtigte Mitglieder oder Anteilseigner umfassen muss.
Osterpaket: Tempo bei der Energiewende
Das Bundeskabinett hat mit dem sogenannten „Osterpaket“ eine Reihe neuer Gesetze auf den Weg gebracht, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Bei dem mehr als 500 Seiten starken Gesetzespaket handelt es sich um die größte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten. Fünf Gesetze und zahllose Verordnungen werden angepasst.