Lexikon

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland. Grundlage ist dabei die 2012 in Kraft getretene europäische „Waste of Electrical and Electronic Equipment“-Richtlinie (kurz: WEEE-Richtlinie 2012/19/EU). Das ElektroG zielt gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz vor allem darauf, elektronische Abfälle zu vermeiden und deren Wiederverwendung zu stärken. Aufgrund einer nationalen Gesetzesinitiative wurde das Gesetz abermals novelliert. Das neugefasste ElektroG3 gilt seit Januar 2022 und nimmt vor allem Händler und Hersteller bei der Rücknahme von Altgeräten stärker in die Verantwortung.

Altgeräte entsorgen auf dem Wertstoffhof
Abfall Bundesweit 1. September 2022

Wertstoffhof bleibt zentrale Sammelstelle für Altgeräte

Seit dem 1. Juli können Bürger und Bürgerinnen ihre elektronischen Altgeräte auch im Supermarkt abgeben. Kommunale Rückgabestellen und Wertstoffhöfe verlieren damit keineswegs an Bedeutung. Sie teilen sich die Produktverantwortung bei der Rücknahme nach wie vor mit den Herstellern. Das aktuelle System läuft aber mehr schlecht als recht, findet Sebastian Schormann, Mitglied im Arbeitskreis Elektro des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE). Im Interview erklärt er, wie es besser geht und welche Anforderungen es an Sammlung und Entsorgung von Altgeräten gibt.

Welt erstickt in Elektroschrott – Deutschland verfehlt Recycling-Ziel
Abfall Dessau-Roßlau 1. Oktober 2021

Welt erstickt in Elektroschrott – Deutschland verfehlt Recycling-Ziel

Der International E-waste Day mahnt mit alarmierenden Zahlen zu sachgemäßer Entsorgung von Altgeräten.

Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.

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