Einwegkunststoffrichtlinie
Die Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) wurde 2019 von der Europäischen Union verabschiedet. Ihr Ziel ist es, den Verbrauch von Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren und so die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu mindern. Zu diesem Zweck schreibt sie Maßnahmen für insgesamt zehn Produktkategorien vor. Dazu zählen mitunter das Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte, die Erhöhung von Recyclingquoten und die Getrenntsammlung von Getränkeflaschen. Wichtiger Bestandteil ist zudem die erweiterte Herstellerverantwortung, die u. a. die finanzielle Beteiligung an Reinigungsmaßnahmen umfasst. Dadurch müssen die Kosten für die Sammlung und Reinigung von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten nicht mehr allein von den Kommunen getragen werden.
Mehrwegsysteme erleichtern Abfallvermeidung
Deutschland befindet sich auf dem richtigen Weg bei der Etablierung von Mehrwegsystemen geht. Das Abfallaufkommen durch Einwegverpackungen muss dennoch weiter reduziert werden. Dank der Mülheimer Entsorgungsgesellschaft (MEG) geht die Stadt Mülheim an der Ruhr hier seit November 2023 mit gutem Beispiel voran und macht einen entscheidenden Schritt zur Begrenzung der Einweggeschirrflut.
Einwegkunststofffonds: Neues Geld für Kommunen
Seit Januar gilt das Einwegkunststofffondsgesetz. Herstellende bestimmter Kunststoffprodukte sind hierin dazu verpflichtet, für die Sammlung und Entsorgung achtlos weggeworfener Abfälle aufzukommen. Kommunen können sich über zusätzliche Gelder für die Beseitigung von Littering freuen.
Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.