CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Mit dem am 19. April 2017 in Kraft getretenen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die CSR-Richtlinie (2014/95/EU) in deutsches Recht umgesetzt. Kapitalorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen demnach ihren (Konzern-)Lagebericht um Angaben zu nicht finanziellen Aspekten ergänzen. Dazu zählen u. a. Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, das Diversitätskonzept, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Bestechung und Korruption. Liegt über bestimmte Aspekte kein ausgearbeitetes Konzept vor, gilt das „Comply or Explain“-Prinzip und das betreffende Unternehmen muss dies nachvollziehbar begründen.
Nachhaltigkeitsmanagement in Städten und Gemeinden
Viele Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht hin zu einem nachhaltigeren Leben, Wirtschaften und Verwalten. Damit Nachhaltigkeit aber nicht nur eine hohle Phrase bleibt, können sie sich mit Erklärungen und Indizes verbindlich dazu verpflichten und ihre Bemühungen damit messbar, sichtbar und vergleichbar machen.