Das Hochwasser der vergangenen Wochen zeigt es ganz deutlich: Deutschland ist zu wenig für Extremwetterereignisse gewappnet. Der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Jan-Niclas Gesenhues sagte gegenüber der Rheinischen Post, dass angesichts der Klimakrise in Deutschland „Fluten und Überschwemmungen häufiger und heftiger“ werden würden. Eine Antwort auf die sich verändernden klimatischen Bedingungen hierzulande lautet deshalb: Klimaanpassung. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf dazu hat die Bundesregierung im November 2023 beschlossen. „Es verpflichtet Bund, Gemeinden und Länder, mehr für die Hochwasservorsorge zu tun“, so Gesenhues.
Aber nicht nur das. Das erste deutsche Klimaanpassungsgesetz soll auf allen Verwaltungsebenen dafür sorgen, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um Folgen der Erderwärmung in Deutschland abzumildern. Diese sind schon heute spürbar in Form von Hitze, Trockenheit und Starkregen. Mit dem Klimaanpassungsgesetz gäbe es erstmals einen „strategischen Rahmen“ für eine vorsorgende Klimaanpassung, so Bundesumweltministerin Steffi Lemke vom Bündnis 90/Die Grünen. Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Zuvor muss es aber noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Gesetz fordert Strategien für Klimaanpassung
Bis September 2025 will die Bundesregierung eine umfassende Strategie zur Klimaanpassung mit messbaren Zielen und Indikatoren zur Erreichung der Ziele vorlegen. Ebenso will sie konkrete Maßnahmen formulieren. Hierzu gehören u. a. die Errichtung von mehr Schattenplätzen im städtischen Raum und die Entsiegelung von Böden, damit Regenwasser besser abfließen kann. Die Länder sind im Gesetzesentwurf dazu angehalten, eigene vorsorgende Klimaanpassungsstrategien mit entsprechenden Maßnahmenplänen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen sie sich an regionalen Daten zu aktuellen Auswirkungen des Klimawandels orientieren. Gemeinden und Kreise sind außerdem dazu verpflichtet, ein integriertes Klimaanpassungskonzept zu erarbeiten. Ausnahmen betreffen Gemeinden, deren Gebiet bereits durch das Konzept eines Landkreises abgedeckt ist.
Das im Gesetzesentwurf verankerte Berücksichtigungsgebot besagt, dass Klimaanpassung bei allen künftigen Planungen und Entscheidungen öffentlicher Aufgabenträger berücksichtigt werden muss. Dies betreffen sowohl die Auswirkungen des Klimawandels, die bereits eingetreten sind, als auch diejenigen, die noch zu erwarten sind. In regelmäßigen Abständen will die Bundesregierung außerdem Monitoringberichte nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft erstellen. Hierin sollen die Bundesbürgerinnen und -bürger über die Folgen des Klimawandels, welche in Deutschland beobachtet wurden, sowie über den Status der bislang erreichten Ziele informiert werden. Anhand des Monitorings erfolgt dann gegebenenfalls eine Anpassung der Maßnahmen, um die festgelegten Ziele zu erreichen, und die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie.
Finanzierung ist noch unklar
Um den im Gesetzesentwurf formulierten Anforderungen gerecht zu werden, rechnet die Ampel-Regierung für den Bund mit jährlichen Kosten in Höhe von 2,75 Millionen Euro und einem einmaligen Betrag von rund 16,5 Millionen Euro bis 2030. Für die Länder ergeben sich Ausgaben in Höhe von 0,83 bis 1,67 Millionen Euro pro Jahr. Je nach Ausgestaltung durch die Länder werden im Entwurf einmalige Kosten in Höhe von 66,32 Millionen oder 1,9 Milliarden Euro für die Aufstellung von Klimaanpassungskonzepten für Gemeinden und Kreise geschätzt. Diese Kosten verteilen sich laut Bundesregierung jedoch über mehrere Jahre.
Wie die Finanzierung im Konkreten aussieht, ist jedoch noch nicht geklärt. Kommunen können im Rahmen der gängigen Förderprogramme finanzielle Zuschüsse für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen beantragen.Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags Helmut Dedy sagte hierzu aber bereits im Juli 2023: „Mit den bestehenden Förderprogrammen ist es unmöglich, diese nötigen Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Bund und Länder müssen deshalb mehr Verantwortung übernehmen. Klimaanpassung ist eine Daueraufgabe, die auch eine verlässliche Finanzierung braucht.“