Klimaaktive Kommune 2022: Bewerbungsfrist beginnt ab Januar Pressematerial@Deutscher Städtetag
Allgemein 15. Dezember 2021

Klimaaktive Kommune 2022: Bewerbungsfrist beginnt ab Januar

Ab Januar 2022 können sich Kommunen als „Klimaaktive Kommune 2022“ bewerben.

Ab Januar 2022 können sich Städte, Landkreise und Gemeinden für den Bundeswettbewerb „Klimaaktive Kommune 2022“ bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2022. Die Teilnehmer mit den eindrücklichsten „erfolgreich realisierten, wirkungsvollen und innovativen Klimaschutzprojekten“ werden mit einem Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro gewürdigt. Ausgelobt wird der Preis vom Bundesumweltministerium und dem Deutschen Institut für Urbanistik. Auch der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sind als Kooperationspartner am Wettbewerb beteiligt.

Der Preis wird in den drei Kategorien „Ressourcen- und “, „Klimagerechte Mobilität“ sowie „Klimafreundliche Verwaltung“ verliehen. Letztere löst die bisherige Kategorie „Klimaaktivitäten zum Mitmachen“ ab. Darüber hinaus gibt es den ebenfalls neuen Sonderpreis zum Thema „ und Naturschutz“. Insgesamt werden unter allen Bewerbungen zehn gleichrangige Sieger ausgewählt, von denen jeweils drei auf eine der Kategorien entfallen, während einer mit dem Sonderpreis gekürt wird. Die öffentliche Bekanntgabe und Auszeichnung der Gewinnerkommunen erfolgt auf der nächsten Kommunalen Klimakonferenz, die voraussichtlich dann im November stattfinden wird. Die Sieger erhalten nicht nur das Preisgeld, sondern werden auch in der Öffentlichkeitsarbeit mit Kurzfilmen, Factsheets und weiterer Pressearbeit in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Zu den Wettbewerbskategorien 2022

Kategorie 1: Ressourcen- und Energieeffizienz

Gekürt werden „vorbildliche Maßnahmen zur Minderung des Ressourcen- bzw. Energieverbrauchs in Kommunen“. In dieser Kategorie sind beispielsweise Projekte im Bereich Stadtplanung und -entwicklung, oder intelligente Vernetzung gefragt sowie aus Abfall- und Abwasserwirtschaft, Industrie- und Gewerbegebieten oder auch Projekte zur Sektorenkopplung. Insbesondere digitale Lösungen sind ausdrücklich erwünscht.

Kategorie 2: Klimagerechte Mobilität

Diese Kategorie umfasst integrierte kommunale Projekte, „die sowohl den Umweltverbund – ÖPNV, Fahrrad und Fußverkehr – fördern als auch die Nutzung von motorisierten Fahrzeugen verringern, um zur beizutragen“. Auch die Förderung von klimafreundlichen Antriebstechniken wird honoriert. Besonderes Augenmerk liegt etwa auf „Maßnahmen zur Förderung von Fahrrad- und Fußverkehr sowie des ÖPNV in der Kommune oder in einzelnen Quartieren, Projekte zur klimafreundlichen Mobilität im ländlichen Raum, zum Mobilitäts- und Parkraummanagement oder “.

Kategorie 3: Klimafreundliche Verwaltung

Umfassende Maßnahmenbündel zur Minderung von Treibhausgasen in der Kommunalverwaltung werden in Kategorie 3 gesucht. Hier geht es um „ganzheitliche, systematische Ansätze, die sich durch verschiedene Klimaschutzmaßnahmen vom Gebäudeenergiebereich über das Mobilitätsmanagement und die Beschaffung bis hin zur Motivation bzw. Beteiligung der Mitarbeiter auszeichnen“.

Sonderpreis: Klimaschutz und Naturschutz

Der Sonderpreis honoriert Projekte, in denen kommunaler Klimaschutz und Naturschutz erfolgreich miteinander verknüpft werden. Im Vordergrund stehen „Maßnahmen, die potenzielle Konflikte zwischen Klimaschutz und Naturschutz erfolgreich gelöst haben oder solche, die zum Schutz oder zur Wiederherstellung von lokalen Ökosystemen beitragen“.

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