Europäischer Roller in wiederhergestellter Natur WildMedia@EnvatoElements
Allgemein 7. November 2024

EU-Verordnung WVO verpflichtet zur Wiederherstellung der Natur

Klimaneutralität erreichen, Moore schützen und Artenvielfalt fördern: Die EU hat sich bis 2050 ambitionierte Ziele gesetzt. Mit der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) verpflichtet die Kommission ihre Mitgliedsstaaten nun dazu, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen.

Meere, Wälder, Moore und biologische Vielfalt in Europa sind durch den Klimawandel massiv bedroht. Laut EU-Kommission befinden sich mehr als 80 % der geschützten Moore in einem schlechten bis unzureichenden Zustand, viele Wälder sind durch lange Trockenheit und Schädlingsbefall geschwächt und die Meere leiden unter Umweltverschmutzung, Übernutzung und Artenschwund. Der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) berichtet, dass nicht nur die Anzahl der Insekten, sondern auch 60 % der Amphibien und 71 % der Fischpopulationen zurückgegangen seien. Um hier in Europa gegenzusteuern, hat die EU-Kommission die Verordnung (EU) 2024/1991 zur Wiederherstellung der Natur (Wiederherstellungsverordnung; kurz: WVO) verabschiedet. Seit August 2024 gibt die WVO messbare und ausdifferenzierte Ziele und Zwischenziele sowie einen konkreten Zeitrahmen für die Mitgliedsstaaten vor, um Ökosysteme wiederherzustellen und biologische Vielfalt zu erhalten.

Häufige Fragen zur neuen EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur beantwortet das Bundesamt für Naturschutz hier.

EU-Länder müssen bis 2026 Wiederherstellungspläne erarbeiten

Das übergeordnete Ziel der Verordnung ist es, die langfristige und nachhaltige Erholung biodiverser und widerstandsfähiger Ökosysteme in Land- und Meeresflächen der EU-Länder zu fördern. Hierfür sind die Mitgliedsstaaten dazu angehalten, umfassende Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen, um bis 2030 mindestens 30 % der Land-, Küsten- und Süßwasserökosysteme in einen guten Zustand zu bringen. Im Weiteren sieht die WVO vor, dass bis 2040 mindestens 60 % und bis 2050 mindestens 90 % der geschädigten Ökosysteme regeneriert werden sollen. Die geforderten Maßnahmen betreffen u. a. auch die Wiederherstellung städtischer und landwirtschaftlicher Ökosysteme. Wie die EU-Staaten konkret bei der Umsetzung der Ziele vorgehen wollen, müssen sie in nationalen Wiederherstellungsplänen darlegen. Diese wiederum sollen zum 1. September 2026 im Entwurf der Kommission präsentiert werden.

Federführend bei der Erstellung des Plans in Deutschland ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). In einem transparenten Prozess, bei dem Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Zivilgesellschaft sowie eine breite Öffentlichkeit umfänglich miteinbezogen werden sollen, will das BMUV in Kooperation mit den Bundesländern bis Mitte 2026 nun einen ersten Entwurf erarbeiten. Dabei ist es gemäß WVO aufgefordert, auch Synergien mit Politikbereichen wie und Klimafolgeanpassungen, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, sowie Entwicklung erneuerbarerer Energien auszuloten. Der nationale Wiederherstellungsplan soll neben Zwischenzielen und Maßnahmen zu deren Erreichung auch Informationen zum Zeitplan der Umsetzung, erforderliche Finanzmittel und Finanzierungswege sowie die erwarteten Vorteile der Maßnahmen in Bezug auf Klimaanpassung und Abschwächung der Klimawandelfolgen beinhalten.

Lemke: „Eine intakte Natur ist das Netz, das uns alle trägt“

Die endgültige Fassung des Wiederherstellungsplans erwartet das BMUV für 2027 – die EU-Kommission hat ab September 2026 sechs Monate Zeit für die Begutachtung aller Pläne der Mitgliedsstaaten. In den Jahren 2032 und 2042 müssen die Länder dann vorschriftsmäßig den Umsetzungsstand ihrer Pläne evaluieren und Maßnahmen unter Umständen anpassen. Zudem sind sie dazu angehalten, der Kommission alle drei Jahre über ihre Fortschritte in Bezug auf die Wiederherstellung bedürftiger Flächen und natürlicher Flussläufe zu berichten – der erste Bericht ist 2028 fällig. Eine umfassende Bilanz über den Umsetzungsstand der Wiederherstellungspläne erfolgt alle sechs Jahre, erstmals 2031.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßte die neue EU-Verordnung: „Eine intakte Natur ist das Netz, das uns alle trägt. Die Vielfalt der Arten, die Leistungen der Ökosysteme: Wir wollen sie stärken und schützen, damit sie uns schützen können. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist ein entscheidender Schritt, um in Europa eine intakte Natur zu erhalten, sowohl an Land als auch im Meer.“

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