Herstellerinnen und Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte werden ab Januar finanziell stärker in die Pflicht genommen. Sie sollen mehr Verantwortung für das Inverkehrbringen ihrer Produkte übernehmen, indem sie für die Beseitigung achtlos weggeworfener Abfälle – sogenanntes Littering – aufkommen. Hierfür sind sie ab sofort verpflichtet, eine Abgabe für Produkte wie Getränkebehälter, To-Go-Lebensmittelbehälter sowie Tabakwaren mit kunststoffhaltigen Filtern in den Einwegkunststofffonds einzuzahlen. Die eingenommenen Gelder kommen dann den Kommunen zugute, welche bislang die Kosten für Beseitigung und Entsorgung von Littering getragen haben.
Grundlage für diese erweiterte Produktverantwortung von Herstellenden ist das neue Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), welches Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Die neue Verordnung soll dazu beitragen, den Einsatz von Einwegplastik und umweltschädliche Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte zu verringern. Außerdem will das Gesetz einen Anreiz für Herstellerinnen und Hersteller schaffen, bereits bei der Produktentwicklung den gesamten Lebenszyklus von Produkten mitzudenken und bei der Herstellung auf nachhaltigere und wiederverwendbare Materialien zu setzen.
Herstellende zahlen in Einwegkunststofffonds ein
Herstellende müssen sich künftig im Einwegkunststoffregister des Umweltbundesamtes (UBA) anmelden und Art und Masse ihrer Produkte angeben. Pro Kilogramm in Verkehr gebrachter Produkte zahlen sie dann eine gesetzlich festgelegte Summe. So werden bei Lebensmittelbehältern 0,177 Euro pro Kilogramm fällig, bei Tabakprodukten mit Filtern zahlen Herstellende 8,972 Euro pro Kilogramm. Die vom UBA eingerichtete digitale Registrierungsplattform Divid wird voraussichtlich zum 1. April an den Start gehen. Seit dem 1. Januar können Herstellerinnen und Hersteller hier schon jetzt entsprechende Anträge zur Einordnung ihrer Produkte stellen.
Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger als Anspruchsberechtigte müssen sich ebenfalls im Register anmelden, um Geld aus dem Einwegkunststofffonds zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist neben der Registrierung eine Auflistung der relevanten erstattungsfähigen Leistungen aus dem Vorjahr. Auf dieser Basis errechnet sich über ein Punktesystem, in dem jede Leistungsart eine festgelegte Punktzahl erhält, die Auszahlungshöhe. Diese ist zusätzlich abhängig vom Verhältnis zwischen Gesamtfondsvolumen und Gesamtpunkte aller Anspruchsberechtigten. Die ersten Auszahlungen erfolgen dann voraussichtlich Ende 2025. Im Gegensatz zu den Herstellenden ist die Registrierung im Einwegkunststoffregister für Anspruchsberechtigte kostenfrei.
Mit dem Geld können Kommunen nicht nur Sammlung und Reinigung von unsachgemäß entsorgten Abfällen, sondern auch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit bezahlen. Dabei können sie auf eine große Summe zugreifen: Nach Berechnungen des UBA dürfte sich das jährliche Gesamtfondsvolumen auf rund 430 Millionen Euro belaufen. Laut Prognose könnte eine Großstadt mit circa 3,2 Millionen Euro rechnen, eine Mittelstadt mit 460.000 Euro und eine Kleinstadt mit 82.000 Euro. Der finanzielle Spielraum der Kommunen in der Stadtreinigung dürfte sich mit der Übernahme der Kosten durch den Einwegkunststofffonds also spürbar vergrößern. Hierdurch können Städte und Gemeinden weitere Maßnahmen ergreifen, um die Abfallbeseitigung im Bereich Littering zu intensivieren und zu verbessern.
Intelligente Messsysteme für mehr Stadtsauberkeit
Die zusätzlichen Gelder können aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und Entwicklungen im Bereich KI auch direkt dazu beitragen, kommunale Ressourcen effizienter einzusetzen. Mithilfe intelligenter Messsysteme lässt sich beispielsweise das Abfallaufkommen auf Straßen und öffentlichen Plätzen in Abhängigkeit von Zeit und Ort genau bestimmen. Eine solche Optimierungslösung bietet das KI-gestützte Messsystem CORTEXIA, welches Art und Ausmaß der Straßenverschmutzung buchstäblich im Vorbeifahren erfasst. Die hieraus gewonnenen Daten helfen dabei, bedarfsgerechte Reinigungspläne und -maßnahmen zu entwickeln, um zeitliche, personelle und materielle Ressourcen bestmöglich zu nutzen und gleichzeitig die Stadtsauberkeit zu verbessern. Das System findet bereits in verschiedenen Pilotprojekten erfolgreiche Umsetzung. So arbeitet die Stadtentsorgung der Stadt Potsdam (STEP) seit Juni mit CORTEXIA und nimmt damit eine wichtige Vorreiterrolle in der smarten Stadtreinigung Deutschlands ein.