Mehr Geld für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz: Das hat der Bundestag am 18. März beschlossen. 500 Milliarden Euro wollen die neuen Regierungspartner Union und SPD künftig bereitstellen, um umfassende Investitionen in Deutschland zu ermöglichen. Auf den Weg gebracht wurde auch eine Grundgesetzänderung, nach der Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit von der Schuldenbremse ausgenommen sind, wenn diese ein Prozent des BIP (etwa 45 Milliarden Euro) überschreiten.
Nach Angaben der tagesschau votierten 512 Abgeordnete für das von Union und SPD eingebrachte Finanzpaket, 206 stimmten dagegen, Enthaltungen gab es keine. Für die erforderliche Zweidrittelmehrheit waren 489 Ja-Stimme nötig. Die Gesetzesänderungen wurde noch vom alten Bundestag beschlossen.
„Dieses Paket wird die Mehrheit der Menschen in ihrem Alltag entlasten“, ist sich SPD-Fraktionsvorsitzender Lars Klingbeil sicher. Gleichwohl forderte er Reformen: Geld alleine könne die Herausforderungen, vor denen das Land stehe, nicht lösen. „Wir müssen überall effizienter, zielgenauer und professioneller werden“, so Klingbeil gegenüber der tagesschau.
100 Milliarden Euro für Infrastrukturvorhaben in Kommunen
Der Abstimmung war eine kontroverse Debatte vorausgegangen. So warf FDP-Vorsitzender Christian Dürr der Union vor, sich mit dem schuldenfinanzierten Paket gegen den wirtschaftlichen Erfolg des Landes zu entscheiden. „Viel Geld, keine Reformen. Das wird ihre Kanzlerschaft kennzeichnen“, prophezeite Dürr dem wahrscheinlich zukünftigen Bundeskanzler Friedrich Merz. Die Liberalen halten weiterhin an der schwarzen Null fest, hatten sich im Vorfeld aber insbesondere beim Thema Verteidigung gesprächsbereit gezeigt.
Die Grünen hatten Union und SPD vor der Abstimmung noch wesentliche Zugeständnisse abgerungen. So sollen statt der angedachten 50 Milliarden künftig 100 Milliarden Euro in den Klimaschutz fließen. Zudem wurde auf Druck der Grünen der Begriff „Verteidigung“ weiter gefasst, wie Der Standard berichtete. Darunter fielen in Zukunft auch Ausgaben für Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste und „Unterstützung für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ wie etwa die Ukraine.
100 Milliarden Euro des geplanten Sondervermögens sollen auch zweckgebunden für Infrastrukturvorhaben in Kommunen aufgewendet werden. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags Helmut Dedy lobte diesen Vorstoß: „Die Bundespolitik hat jetzt endlich den Ernst der Lage erkannt und handelt.“ Allein in den Kommunen gäbe es einen Investitionsstau von mehr als 186 Milliarden Euro, so Dedy. Das Sondervermögen werde nicht von heute auf morgen alle Probleme lösen, gehe aber von der Dimension in die richtige Richtung.
VKU: „Wir brauchen Vorfahrt für Investitionen überall“
Innerhalb der nächsten zehn Jahre soll das Vermögen in Infrastrukturvorhaben investiert werden. Das könnte laut einer aktuellen Studie der Berliner Ökonomen Ferdinand Fichtner und Claus Michelsen zu einer Verdopplung der Wirtschaftsleistung hierzulande führen. Wie in der Frankfurter Neuen Presse zu lesen ist, warnen die Ökonomen gleichzeitig aber vor den Folgen der hohen Schuldenaufnahme, welche die Inflation anheizen und zu höheren Zinsen führen könnte.
Kritik kommt auch aus dem CDU-Wirtschaftsrat. „Sollte es gelingen, das Sondervermögen im Grundgesetz zu verankern, wäre es ein gravierender Fehler, die damit geplanten Investitionen innerhalb der bestehenden ineffizienten Strukturen zu realisieren“, warnte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates, im Vorfeld der Abstimmung gegenüber der Rheinischen Post.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte demgegenüber den Vorstoß von Union und SPD. Der Verband vertritt mehr als 1.580 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Abfallwirtschaft, Wasser und Abwasser sowie Telekommunikation. Da in der Vereinbarung auch die Energieinfrastruktur ausdrücklich genannt werde, gehe er davon aus, dass die Mittel des Sondervermögens auch für die Investitionen in die Energiewende zur Verfügung stünden, so Liebing in einer aktuellen Stellungnahme.
Ebenso decke sich das Vorhaben mit der Interessenlage der Kommunalwirtschaft insgesamt. So würden 65 % der Geschäftsführungen der VKU-Mitgliedsunternehmen eine Reform der Schuldenbremse unterstützen – vorausgesetzt, das Geld würde ausschließlich zweckgebunden für zusätzliche Investitionen in den Bau und die Modernisierung der Infrastrukturen genutzt. Gleichsam forderte Liebing: „Allerdings darf die Bildung eines neues Sondervermögens nicht dazu führen, dass im regulären Haushalt nicht mehr oder deutlich weniger investiert wird. Wir brauchen Vorfahrt für Investitionen überall.“
Der Artikel wurde am 19. März 2025 erstellt und spiegelt daher den aktuellen Stand wider. Die Entscheidung für das Sondervermögen fiel am 18.3.2025 im Bundestag, das Finanzpaket muss aber noch am 21.3.2025 den Bundesrat passieren.
Ihre Klimaschutz Kommune Redaktion hält Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
Hören Sie auch in die aktuelle Folge unseres Podcasts „frag mal kommunal!“ rein; hier sprachen wir zeitgleich mit der Abstimmung im Bundestag mit Experten aus der Praxis über die „Daseinsvorsorge nach der Bundestagswahl“ .