Jedes Jahr im Herbst fallen unweigerlich die Blätter. Nicht wenige Gartenbesitzer – vor allem Neugärtner – stellen sich dann die Frage: Wohin mit all dem Laub? Die naheliegendste Antwort: Auf den Kompost damit! So kann man das, was sich im Garten ansammelt, am Ende auch wieder für den Garten nutzen. Das spart außerdem Geld, ist allerdings gerade bei rauen Mengen oftmals schwer umzusetzen. Zudem ist nicht jedes Blatt dazu geeignet, am Ende seines Lebens auch zu Dünger zu werden. In manchen Fällen bleibt der Weg in die Biotonne oder zum Wertstoffhof daher unumgänglich. Der Griff zum Feuerzeug ist hingegen weitestgehend verboten.
Gartenabfälle der kommunalen Entsorgung übergeben
Theoretisch können sämtliche Gartenabfälle in der Biotonne entsorgt werden. Wenn es zu viel für die Tonne wird, kann man Laub auch in Säcken sammeln und auf den kommunalen Wertstoffhöfen oder bei privaten Kompostieranlagen abgeben. Diese Entsorgungsformen kosten jedoch zusätzliche Gebühren, die von Kommune zu Kommune oder von Unternehmen zu Unternehmen variieren. In der Regel wird dabei in Größen zwischen 100 und 200 Litern abgerechnet, mit Kosten von einem bis 1,50 Euro pro 100 Liter. Gleichwohl gelten auch hier mitunter Obergrenzen pro Anfuhr. Bei manchen Gemeinden kann man darüber hinaus spezielle Gartenabfallsäcke im Bürgeramt oder direkt bei der Stadtreinigung erwerben, deren Abholung gleich im Preis mit inbegriffen ist.
Nicht alle Bioabfälle eigenen sich für den Kompost
Wer sich Kosten und Transport sparen und obendrein die natürlichen Ressourcen seines Gartens nutzen möchte, verwertet sein Laub selbst auf dem Kompost. Gut geeignet hierfür sind etwa Blätter von Ahorn, Birke, Esche, Linde oder Obstbäumen. Strukturstabileres Blattwerk, beispielsweise von Buchen, Eichen, Kastanien oder anderen Nussbäumen, verrottet hingegen nur sehr langsam und enthält zudem Gerbstoffe, die für einen sauren Boden sorgen. Derlei Laub sollte daher nur in kleinen Mengen unter die schneller verrottenden Blätter gemischt werden. Gegen das Kompostieren spricht, wenn Laub durch Schädlinge befallenen oder krank ist. Solche Blätter sollten unbedingt als Abfall entsorgt werden, um die Verbreitung von Schädlingen und Krankheiten zu verhindern. Auch bei manch giftiger Pflanze ist eine Entsorgung des Laubes ratsam.
Kreislaufwirtschaftsgesetz verbietet Verbrennen von Gartenabfällen
Manche sehen auch in der Laubverbrennung einen sinnvollen Weg zur Gartenabfallbeseitigung, liegen damit jedoch in den meisten Fällen falsch. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das Verbrennen von Gartenabfällen seit 2015 verboten. Allerdings dürfen Bundesländer, Kreise und Kommunen hier Sonderregelungen erlassen. In bestimmten Fällen kann man bei den Gemeinden Ausnahmegenehmigungen einholen. Manche Kommunen haben zudem bestimmte Brenntage, an denen das Verbrennen von Gartenabfall erlaubt ist. Andere erlauben etwa eine angemeldete Gartenabfallverbrennung auf Privatgrundstücken außerhalb geschlossener Ortschaften. Wer sich über die Bestimmungen in der eigenen Kommune unsicher ist, sollte sich daher am besten vorab beim Ordnungsamt über erkundigen.