Ein Produkt von Anfang an so zu gestalten, dass es wenig bis geringe Umweltbelastungen verursacht: Das ist Ökodesign. Nehmen wir das Beispiel Schuhe. Schuhe sind eine großartige Erfindung. Sie geben unseren Füßen Schutz und sehen auch noch gut aus. Eine robuste Sohle aus Gummi oder Kunststoff sorgt für einen festen Tritt und die nötige Dämmung von unten. Leder, Textilien oder synthetische Materialien bilden eine feste Hülle und geben Halt. Doch unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet sind die meisten auf dem Markt erhältlichen Schuhe alles andere als großartig.
Das geht bei deren Produktion los: Um all die Stoffe herzustellen, aus denen Sneaker & Co. bestehen, braucht es Rohstoffe wie Erdöl und eine Menge Energie für den Transport in Industrieländer wie Deutschland. Es geht beim Tragen weiter: Mit jedem Schritt reibt die Kunststoffsohle am Boden und verliert kleinste Plastikpartikel. Diese verschmutzen die Umwelt nachhaltig. Und es endet bei der Entsorgung: Schuhe, die zu kaputt zum Tragen sind, landen im Restabfall. Sie können kaum bis gar nicht recycelt werden, da die vielen unterschiedlichen Materialien nur schwer voneinander trennbar sind.
EU-Ökodesign-Richtlinie schafft Rechtsrahmen
Schuhe sind nur eines von unzähligen Produkten, die dem Prinzip von Ökodesign in der Regel nicht entsprechen und damit tagtäglich eine Menge Abfall verursachen. Das muss nicht sein, wenn man bereits bei der Planung eines Produktes dessen gesamten Lebenszyklus – d. h. von der Verarbeitung des Rohmaterials bis hin zur Entsorgung – in den Blick nimmt. Laut BUND ließen sich so 80 % der Umweltauswirkungen eines Produktes bestimmen. In der Designphase können Hersteller beeinflussen, welche Rohstoffe verwendet werden, wie viel Energie ein Produkt verbraucht oder spart und ob es reparierbar oder recyclingfähig ist.
Den Rahmen für die Ausgestaltung einheitlicher und verbindlicher Mindestanforderungen bildet aktuell noch die EU-Ökodesign-Richtlinie aus dem Jahr 2009. Sie bezieht sich auf die umweltgerechte Gestaltung von Produkten, die hinsichtlich ihres Energieverbrauchs relevant sind. Das sind zum Beispiel Fernseher, Kühlschränke, Staubsauger, Beleuchtung und externe Netzteile. Aber auch Produkte, die den Wasserverbrauch beeinflussen, wie Wasserhähne und Duschköpfe, zählen dazu. Sie müssen bestimmte Standards bei der Energieeffizienz erreichen, d. h. möglichst viel Energie einsparen, um in der EU überhaupt vermarktet werden zu dürfen.
Gekennzeichnet sind diese Produkte mit dem bekannten Energielabel, das mittels farbiger Balken die Klassen A (hohe Effizienz) bis G (niedrige Effizienz) anzeigt. Verbraucherinnen und Verbraucher sehen hier sofort, ob ein Gerät energiesparend und umweltschonend ist. Auch Dienstleistungen, Gebäude, der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften und Zulieferdienste können unter dem Aspekt von Ökodesign geplant werden. Mindestanforderungen gibt es für alle Gegenstände, durch deren Nutzung innerhalb des Lebenszyklus der Verbrauch von Energie in irgendeiner Art beeinflusst wird.
Digitaler Produktpass gibt Infos zu Nachhaltigkeit
Derzeit arbeitet die EU-Kommission an einer neuen Ökodesign-Verordnung, die die Richtlinie von 2009 ersetzen und den Anwendungsbereich erweitern soll. Die neue Verordnung bezieht sich dann auf fast alle Arten von Waren, die auf dem europäischen Markt vertrieben werden, und legt Anforderungen an deren ökologische Nachhaltigkeit fest. Waren sollen damit nicht nur effizienter hinsichtlich Energieverbrauch und Ressourcennutzung werden. Sie sollen auch unter den Gesichtspunkten Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit verbessert werden. Außerdem müssen sie einfacher zu recyceln und zu warten sein.
Um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen bei der Entscheidung für oder gegen ein Produkt besser zu unterstützen und Behörden bei der Prüfung und Kontrolle zu helfen, soll im Zuge dessen auch ein „digitaler Produktpass“ eingeführt werden. Er enthält Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit eines Produktes. Mit der neuen Verordnung soll es zudem verboten werden, unverkaufte Ware, wie billig produzierte Schuhe und Kleidung, einfach zu vernichten. Auch soll sich die Vergabe öffentlicher Aufträge künftig mehr an ökologischen Kriterien ausrichten.
Ecodesign-Preis macht nachhaltige Alternativen sichtbar
Produkte umweltfreundlicher machen – das ist ein wichtiges Anliegen unserer Zeit. Um die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben, lobt das Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zusammen mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin seit 2012 alljährlich den Bundespreis Ecodesign aus. Dabei folgt die Initiative dem Zitat des Künstlers Joseph Beuys: „Die Zukunft, die wir wollen, muss erfunden werden. Sonst bekommen wir eine, die wir nicht wollen“, und macht Innovationen für ökologische Alternativen sichtbar.
Eine davon ist, Kunststoffe auf Basis von Lebensmittelabfällen wie Bananen- und Nussschalen herzustellen. Für diese Alternative zu herkömmlichen elastischen Kunststoffen ist das Unternehmen KUORI für den diesjährigen Ecodesign-Preis in der Kategorie „Konzept“ nominiert. Mit dem biologisch abbaubaren Kunststoff will das Schweizer Start-up Mikroplastik in der Umwelt verringern, welches beispielsweise durch den Abrieb von Schuhsohlen entsteht. Mit dieser großartigen Erfindung können wir dann vielleicht auch bald auf umweltfreundlichen Sohlen durch die Welt gehen.