Im Internet hält sich hartnäckig die Behauptung von den 10.000 Gegenständen, die ein deutscher Haushalt durchschnittlich umfassen soll. Diese Schätzung stammt angeblich vom Statistischen Bundesamt – eine Falschmeldung. Und dennoch: Wenn wir die gesammelten Objekte in unseren eigenen vier Wänden grob gedanklich durchgehen, erscheint diese Zahl nicht völlig abwegig. Je nach Haushaltsgröße dürfte sie mal kleiner, mal größer ausfallen. Fakt ist: Die ungeheure Masse tausender Dinge, die es bei einer Haushaltsauflösung zu bewältigen gilt, kann Betroffene ganz schön fordern. Ein strukturiertes, planvolles Vorgehen hilft dabei, die Auflösung möglichst effizient zu gestalten und so Arbeit, Zeitaufwand und persönliche Belastung zu minimieren.
Haushaltsauflösung planen: Kategorisieren, Sortieren, Kündigen
Am Anfang gilt es jeden Gegenstand in eine der Kategorien „Behalten, Verkaufen, Spenden, Entsorgen“ einzuteilen und entsprechend zu sortieren. Diese Einteilung ist auch dann vonnöten, wenn man die Haushaltsauflösung von einem Entrümpelungsunternehmen durchführen lässt. Die Entscheidung für oder gegen einen solchen Dienstleister hängt stark davon ab, wie viel Zeit den Betroffenen neben Beruf etc. zur Verfügung steht. Schon die Auflösung einer typischen Dreizimmerwohnung kann in Eigenregie Wochen in Anspruch nehmen, während ein Entrümpelungsservice nicht mehr als einen Tag dafür benötigt. Wer einen Haushalt in Eigenleistung auflösen möchte, sollte außerdem so viel Hilfe wie möglich von Familie und Freunden in Anspruch nehmen.
Wichtig ist auch, laufende Versorgungsverträge für Wasser, Strom, Internet etc. rechtzeitig (unter Einhaltung bestehender Fristen) zu kündigen. Ansonsten drohen unnötige Kosten für Leistungen, die aufgrund der Haushaltsauflösung gar nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Nachhaltige Haushaltsauflösung: Second Hand und Entsorgung
Eine nachhaltige Haushaltsauflösung produziert so wenig Abfall wie möglich. Das heißt, funktionstüchtige Dinge, die man nicht behält, sollten zur weiteren Nutzung möglichst verkauft oder verschenkt werden. Für beides bieten sich Flohmärkte oder Verkaufsportale wie Kleinanzeigen oder Vinted (nur für Kleidung und Schuhe) an. Bei vermeintlich wertvolleren Gegenständen wie etwa Kunstgegenständen, Antiquitäten oder Porzellan lohnt es sich auch bisweilen, an ein Auktionshaus heranzutreten. Eine andere Möglichkeit sind Spenden an karitative Einrichtungen, die ggf. auch die Abholung übernehmen.
Gegenstände, die zu stark beschädigt sind oder für die aus anderen Gründen keine Chance auf Weiternutzung besteht, gilt es ordnungsgemäß zu entsorgen. Hierfür bietet es sich oftmals an, einen Container für den Sperrmüll zu bestellen und die Abholung der Abfälle zu veranlassen. Einige Entsorgungsunternehmen bieten hierzu inzwischen digitale Lösungen, die diesen Prozess über eigene Buchungsmodule erleichtern.
Wichtig: Beim Thema Abfall ist zu beachten, dass gefährliche Abfälle (Sondermüll) und Elektroschrott bei den entsprechenden Annahmestellen (z. B. Wertstoffhof) abgegeben werden müssen.
Wann lohnen sich Dienstleister?
Das wichtigste Argument für einen Dienstleister ist, wie bereits erwähnt, wohl der Zeitfaktor. Wer nur wenig Zeit hat, ist gut beraten, einen Entrümpelungsdienst zu beauftragen. Die Kosten liegen bei Online-Portalen wie hausfrage.de oder umziehen.de für Wohnungen bei 20 bis 60 Euro pro Quadratmeter. Für Häuser (mit durchschnittlich 150 m2) werden im Durchschnitt oft 2.500 bis 5.000 Euro angegeben. Wenig Zeit und viel Geld ist somit ein klarer Indikator für eine professionelle Entrümpelung. Viel Zeit und wenig Geld sprechen hingegen für eine Haushaltsauflösung in Eigenregie. Allerdings entstehen auch dabei Kosten für Transport und Entsorgung.
Bei der Beauftragung eines Dienstleisters ist im Übrigen Vorsicht geboten. Im Gros der seriösen Unternehmen tummeln sich auch einige schwarze Schafe, die auf das schnelle Geld aus sind. Von dubiosen Pauschalangeboten „zum Schnäppchenpreis“ ist deshalb dringend abzuraten. Ein vertrauenswürdiger Service sollte eine kostenlose Besichtigung enthalten, auf deren Grundlage dann ein individuelles Angebot erstellt wird – mit transparenten, verbindlichen Preisen. Außerdem muss die Firma über eine Haftpflichtversicherung verfügen, falls Schäden bei der Entrümpelung auftreten, sowie einen Entsorgungsnachweis für entsorgte Gegenstände erbringen. Einige Anbieter bieten darüber hinaus das Abmelden von Versorgungsverträgen als Zusatzleistung.
Steuerrecht: Ausgaben und Einnahmen aus Haushaltsauflösungen
Die Kosten für eine professionelle Entrümpelung können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Der Maximalbetrag liegt hier bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon insgesamt 20 Prozent vom Finanzamt anerkannt werden. Bei Entrümpelungskosten von 5.000 Euro werden demnach 1.000 Euro steuerlich berücksichtigt.
Es können allerdings auch zusätzliche Steuern bei einer Haushaltsauflösung fällig werden, wenn Erträge aus eventuellen Verkäufen bestimmte Grenzen überschreiten. Laut Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) müssen seit 2023 Plattformen wie Kleinanzeigen.de auch bei Privatverkäufen Nutzerdaten an das Finanzamt übermitteln, wenn mehr als 2.000 Euro im Jahr dabei umgesetzt werden oder die Zahl der Verkäufe über 30 liegt. In diesen Fällen besteht der Verdacht einer gewerblichen Tätigkeit. Ab wann jemand tatsächlich als gewerblicher Verkäufer gewertet wird, ist nicht eindeutig geregelt. Es empfiehlt sich aber, unter den genannten Grenzen zu bleiben.