Viele Bürgerinnen und Bürger haben den Wunsch, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen. Um das Ziel einer klimaneutralen Kommune zu erreichen, ist ihre Mitwirkung entscheidend. Schließlich liegt der Anteil der Privathaushalte am gesamten CO2-Ausstoß in Deutschland bei etwa elf Prozent (Stand: 2021). Je nach sozialer Lage gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die eigenen Emissionen zu reduzieren und so einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Neben kleineren Umstellungen im Alltag, wie Abfallvermeidung oder der Umstieg auf eine fleischarme Ernährung, haben vor allem die Bereiche Energie und nachhaltige Mobilität ein hohes Potenzial. Energieeinsparungen und der Einsatz erneuerbarer Energien können viel bewirken, etwa durch eine Heizungsmodernisierung oder den Umstieg auf ein E-Bike.
Auch wenn Sie mit den meisten Maßnahmen auf lange Sicht Kosten sparen, stellt die Anschaffung zunächst oft eine finanzielle Hürde dar. Die gute Nachricht: Es stehen zahlreiche Fördermittel für den Klimaschutz zur Verfügung, die Sie als Privatperson beantragen können. Neben bundesweiten Programmen, die für alle Bürgerinnen und Bürger im Land gelten, verfügen Bundesländer und Kommunen auch über regionale Programme mit spezifischen Schwerpunkten. Dazu zählen beispielsweise Zuschüsse für den Kauf energieeffizienter Haushaltsgeräte, Umweltprämien oder Photovoltaik-Förderungen.
Welche Klimaschutzmaßnahmen werden gefördert?
Der größte Teil der Fördermittel ist für Hausbesitzer relevant, da der Fokus auf energetischen Sanierungsmaßnahmen liegt. Und das nicht ohne Grund: Der Betrieb von Gebäuden verursacht etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland. Möchten Sie Ihr Haus energieeffizient sanieren (z. B. Dämmung, Fenstertausch), nutzen Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese wird über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Schwerpunkte sind u. a. der Einsatz neuer Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Auch Modernisierungszuschüsse für die Heizung können Sie als Einzelmaßnahme (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, BEG EM) beantragen. Eine Optimierung der bestehenden Heizung ist möglich, wenn Ihre Anlage älter als zwei Jahre ist. Ist Ihr Gebäude älter als fünf Jahre, können Sie einen Heizungsaustausch fördern lassen. Die KfW und BAFA unterstützen u. a. Solarthermie-Anlagen, elektrisch betriebene Wärmepumpen und Biomasseheizungen (z. B. Holzpellets). Auch einige Landesprogramme, Kommunen und Energieversorgungsunternehmen bieten Förderungen zum Austausch von Heizungen.
Planen Sie die Nutzung von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder Solarstromspeichern, gibt es auch hier verschiedene Fördermöglichkeiten: Sie können etwa KfW-Förderungen oder eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beantragen. Auch in diesem Bereich existieren regionale Förderprogramme in einzelnen Bundesländern und Kommunen – Zuschüsse werden zum Beispiel häufig für Balkonkraftwerke ausgezahlt.
Bei der Förderung nachhaltiger Mobilität gab es zuletzt einige Änderungen. Der attraktive Umweltbonus beim Kauf eines E-Autos ist Ende 2023 abgelaufen und es bleibt abzuwarten, ob es demnächst wieder Förderprogramme für Privatpersonen gibt. Dennoch können Sie in manchen Landkreisen von Maßnahmen profitieren, wie dem kostenlosen Parken für E-Autos oder Zuschüssen für private Ladestationen. Die Stadt Frankfurt beispielsweise beschenkt ihreBürgerinnen und Bürger aktuell mit einem Jahresabo des Deutschlandtickets, wenn diese im Gegenzug ihr Auto abschaffen. Wer sich ein E-Lastenfahrrad zulegen möchte, kann sich den Kauf gemäß der E-Lastenfahrrad-Richtlinie über das BAFA fördern lassen.
Auch lohnt es sich, eine umfassende Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um für mehr Nachhaltigkeit im Haushalt zu sorgen. Diese fördert das BAFA mit 50 Prozent Zuschuss und erstellt einen Beratungsbericht als individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Wie und wo Klimaschutzförderung beantragen?
Zugegeben: Die richtige Förderung zu finden, ist nicht immer einfach. Je nach Gegenstand Ihrer Förderung müssen Sie zunächst verschiedene Suchmaschinen und Online-Plattformen durchforsten. Informieren Sie sich im ersten Schritt über aktuelle Fördermöglichkeiten des Bundes, Landes und Ihrer Kommune. Nutzen Sie dafür offizielle Websites, z. B. vom BMUV, des BAFA oder der KfW. Auch viele Banken, Stadtwerke und Energieversorger bieten Informationen zuFörderungen. Die Antragstellung ist je nach Anliegen aufwändiger – es erfordert beispielsweise einen höheren bürokratischen Aufwand, eine BEG zu beantragen als eine Lastenrad-Förderung.
Haben Sie ein passendes Programm gefunden, prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Achtung: Viele Maßnahmen richten sich nur an Kommunen oder Unternehmen, aber nicht an Privatpersonen. Achten Sie etwa auf die Einkommensgrenzen, die Antragsfrist und den Ort der Förderung. Prüfen Sie vorher, welche Informationen benötigt werden. Für manche Förderungen ist es erforderlich, dass Sie ein Angebot von einem Fachunternehmen einholen oder einen Energieeffizienz-Experten heranziehen. Bei der BEG z. B. muss spätestens mit der Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen mit voraussichtlichem Datum der Umsetzung. In einigen Fällen müssen Sie auch eine technische Produktbeschreibung (TPB) vorlegen.
Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags wird in der Regel die maximale Zuwendungshöhe bestimmt und ein Zuwendungsbescheid erstellt. Nach Abschluss der Maßnahme, z. B. nach Einbau eines energieeffizienten Fensters, wird oftmals ein Verwendungsnachweis gefordert. Dieser belegt, dass Sie die beantragten Gelder wie vereinbart eingesetzt haben. Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt erst nach der Umsetzung und Einreichung aller Nachweise. Die Dauer hängt dabei vom jeweiligen Förderprogramm ab.
Infobox
- Vor der Planung ist eine Beratung, z. B. bei der Verbraucherzentrale, sinnvoll.
- In der Regel müssen Fördermittel meist vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
- Da Mittel begrenzt sein können, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
- Einzelne Förderungen sind je nach Programm kombinierbar.
Für alle, die sich aktiv an der Energiewende beteiligen möchten, stehen auch noch andere Wege offen.
In manchen Kommunen gibt es z. B. Energiegenossenschaften für Bürgerinnen und Bürger. Hier können Sie aktiv an der Planung von Erneuerbare-Energie-Anlagen (EE-Anlagen)mitwirken und als Miteigentümer von der gewonnenen Rendite profitieren.