E-Zigaretten werden auch in Deutschland immer beliebter. Vor allem bei jungen Menschen sind Einweg-E-Zigaretten, die sogenannten Disposables, im Trend. Das liegt zum einen daran, dass Influencer in den sozialen Netzwerken dafür werben. Zum anderen locken die Modelle mit einer bunten Farbauswahl und verschiedenen Geschmacksrichtungen wie Erdbeere oder Kaugummi. Die Einweg-Variante ist direkt einsatzbereit und enthält bis zu 600 Züge.
Aber neben den gesundheitlichen Nebenwirkungen der angesagten Disposables ist vor allem deren Entsorgung ein großes Problem: Nach dem Leerdampfen landen die darin verbauten Lithium-Ionen-Akkus in der Regel mit der gesamten Zigarette fälschlicherweise im Hausmüll, im gelben Sack und in öffentlichen Abfallbehältern. Eine aktuelle Studie aus Großbritannien hat ermittelt, dass über 50 Prozent der Wegwerf-E-Zigaretten im normalen Müll entsorgt werden. Peter Kurth, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), spricht von einer „reinen Rohstoff-Verschwendung“.
E-Zigaretten sind Elektroabfall
Was kaum einer weiß: Bei den trendigen E-Dampfern handelt es sich um Elektroschrott, der auf keinen Fall in die Hausmülltonne gehört. Schließlich sind E-Zigaretten kleine batteriebetriebene Elektrogeräte, die auch entsprechend entsorgt werden müssen. Bei falscher Entsorgung besteht die Gefahr, dass Schadstoffe in die Umwelt gelangen und wertvolle Rohstoffe nicht recycelt werden können. Ein weiteres Problem: Durch die leicht entzündlichen Lithium-Ionen-Akkus kann es zu verheerenden Bränden in Entsorgungsanlagen kommen. Angesichts dieser Gefahren fordert BDE-Präsident Kurth sogar ein Verbot der Einweg-E-Zigarette: „Beim Plastik hatte die Politik bereits die Kraft zu Verboten von Wattestäbchen oder Trinkhalmen, und deshalb sollte hier eine Untersagung erst recht gelingen.“
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) müssen ausgediente E-Zigaretten einem zur Sammlung elektronischer Altgeräte berechtigten Akteur übergeben werden. Zum Beispiel an Händler und Hersteller, die zur kostenlosen Rücknahme der Elektroaltgeräte verpflichtet sind. Bürgerinnen und Bürger haben zusätzlich die Möglichkeit, ihre ausgedienten E-Dampfer bei kommunalen Sammelstellen abzugeben. In der Regel befindet sich ein Hinweis auf der Verpackung oder in der beiliegenden Bedienungsanleitung, dass die Einweg-E-Zigarette nicht in den Hausmüll darf. Aber Achtung: Auch ohne Hinweis muss diese als Elektroschrott entsorgt werden!
Enthält das Produkt einen herausnehmbaren Akku, erfolgt die Rückgabe nach dem Batteriegesetz (BattG), das ebenfalls die Entsorgung im Hausmüll verbietet. In diesem Fall sind die Lithium-Ionen-Akkus in den vorgesehenen Sammelboxen in Super- und Elektromärkten gut aufgehoben. Darüber hinaus können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Akkus an kommunale Sammelstellen oder Recyclinghöfe zurückgeben.
Plan E: Stiftung ear klärt auf
Um über die richtige Entsorgung von Elektroschrott aufzuklären, hat die Stiftung ear (Elektro-Altgeräte Register) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie des Umweltbundesamts (UBA) die Kampagne „Plan E“ ins Leben gerufen. Das Online-Portal bietet neben Informationen zum Recycling und den korrekten Entsorgungswegen auch einen Rückgabefinder, über den Bürgerinnen und Bürger E-Schrott-Sammelstellen in der Nähe ausfindig machen können.