Stapel alte Batterien symbolisiert Batterierecht-Durchführungsgesetz Dimaberlin@envatoelements
Allgemein Abfall 6. Dezember 2024

Kabinett verabschiedet Batterierecht-Durchführungsgesetz

Mit dem Batterierecht-Durchführungsgesetz will die Bundesregierung eine zeitgemäße Grundlage für die Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien schaffen. Kritiker, wie die Deutsche Umwelthilfe, bemängeln jedoch Lücken in den Regelungen und fordern die schnellere Durchsetzung höherer Sammelquoten und ein Pfandsystem für Lithium-Ionen-Akkus.

Die Bundesregierung hat am 6. November 2024 mit dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) die Anpassungen an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) beschlossen. Es löst das aktuell noch geltende Batteriegesetz zum Stichtag 18. August 2025 ab und soll die Sammlung und umweltverträgliche Entsorgung alter Batterien modernisieren. 

Die EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) vom Januar 2024 plant eine schrittweise Erhöhung der Sammelziele für Gerätebatterien: auf 63 Prozent bis Ende 2027 und 73 Prozent bis Ende 2030. Bis diese neuen Vorgaben wirksam werden, beabsichtigt die Bundesregierung, die bisherige Mindestsammelquote von 50 Prozent in Deutschland beizubehalten.

Die neuen Reglungen im BattDG betreffen die Themenbereiche „Bewirtschaftung von Altbatterien“, „Konformität von Batterien“, „Sorgfaltspflichten in der Lieferkette“ und „Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe“. Bewährte Strukturen, beispielsweise aus der Entsorgung von Geräte-Altbatterien, werden im neuen Gesetz beibehalten und lediglich auf die Sammlung von Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln, wie E-Bikes oder E-Scootern, ausgeweitet. 

Die Themenbereiche im Einzelnen:

Bewirtschaftung von Altbatterien: Vorgaben hierzu betreffen unter anderem Sammlung und Rückgabe sowie Behandlung und Recycling. Freiwillige Sammelstellen sind demnach dazu verpflichtet, Altbatterien an Herstellende oder Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Diese dürfen nicht mehr einfach entsorgt oder energetisch verwertet, sondern müssen recycelt werden. Exporteure von Altbatterien müssen nachweisen, dass Altbatterien umweltgerecht behandelt werden. Außerdem bestehen umfassende Informations- und Berichtspflichten von Herstellerinnen und Herstellern sowie Entsorgungsunternehmen zu unter anderem Sammlung, Wiederverwendung und Entsorgung von Altbatterien. Auf diese Weise soll deren Recyclingquote erhöht werden.

Konformität von Batterien: Insbesondere Herstellerinnen und Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Batterien bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem die Begrenzung gefährlicher Stoffe, Mindeststandards für Leistung, Haltbarkeit, Gesundheit und Lebensdauer, Sicherheit von stationären Energiespeichersystemen sowie die Bereitstellung einer Anleitung und von Sicherheitsinformationen für Endnutzerinnen und -nutzer. Für eine bessere Herstelleridentifizierung müssen Batterien außerdem mit einer Modellbezeichnung sowie einer eindeutigen Nummer versehen sein. Zudem müssen Herstellende den Zugang zu bestimmten technischen Daten im Batteriemanagementsystem ermöglichen.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro pro Jahr müssen ab dem 18. August 2025 eine Sorgfaltspflichtregelung einführen. Mit einem Managementsystem müssen Unternehmen für mehr Transparenz in ihren Lieferketten sorgen, die Herkunft von Rohstoffen dokumentieren, Risiken bewerten und Standards einhalten. Zudem müssen sie einen Risikomanagementplan entwickeln, in dem Risiken in der Lieferkette identifiziert, bewertet und durch gezielte Maßnahmen reduziert werden. Zu guter Letzt sind Unternehmen dazu verpflichtet, Berichte zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird durch eine unabhängige dritte Instanz überprüft.

Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe: Um eine wissenschaftlich fundierte und systematische Risikobewertung und eventuelle Beschränkung für Stoffe zu erwirken, wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Hieran sind verschiedene Bundesbehörden beteiligt, darunter die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, das Umweltbundesamt sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung. Im ersten Schritt erstellt die BAuA ein Beschränkungsdossier, welches vom Bundesumweltministerium zur Stellungnahme an betroffene Ministerien weiterleitet wird. Die Bewertungsstellen machen dann fachliche Risikobewertung hinsichtlich Gesundheit, Umwelt, Arbeitsschutz und Materialsicherheit, die im Anschluss von der BAuA zu einer schlüssigen Gesamtposition zusammengeführt werden.

Hersteller sollen künftig noch stärker in die Verantwortung genommen werden, indem sie Rücknahmesysteme organisieren und sicherstellen, dass Batterien getrennt gesammelt und hochwertig verwertet werden. Die Verbraucher profitieren von erweiterten Rückgaberechten und können bald nicht nur Gerätebatterien, sondern auch Akkus aus E-Bikes oder E-Scootern an Wertstoffhöfen abgeben. Auch kommunale Entsorgungsstellen werden verpflichtet, künftig Batterien aus Leichtverkehrsmitteln anzunehmen, um die Rückgabequote zu erhöhen. Verstöße gegen das BattDG werden geahndet und regelwidriges Verhalten wird sanktioniert.

DUH kritisiert Sammelquote bei Batterierücknahme in Deutschland 

Kritik am neuen Gesetzentwurf kommt auch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Deren Geschäftsführerin Barbara Metz wirft Umweltministerin Steffi Lemke vor, sich ausgerechnet bei der aus ihrer Sicht unzureichenden Sammlung von Gerätebatterien zu viel Zeit zu lassen: „Aktuell liegt die Sammelquote bei beschämenden 50 Prozent. Trotzdem soll die von der EU vorgegebene höhere Sammelquote für Gerätebatterien von 63 Prozent erst 2028 erreicht werden“, so Metz. Dabei verschwende jede falsch entsorgte Batterie wertvolle Ressourcen, belaste das Klima und gefährde die Umwelt. 

Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien 

Metz bemängelt das Fehlen von Lösungen für das Problem unsachgemäß entsorgter Lithium-Ionen-Batterien: „Trotz fast täglicher Brände in Entsorgungsanlagen und der im Koalitionsvertrag angekündigten Anreize zur verbesserten Rücknahme gefährlicher Lithium-Ionen-Batterien fehlt im neuen Gesetz die Festlegung eines verpflichtenden Pfandes.“ Die Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlich designter Elektrofahrzeug- oder Industriebatterien bezeichnete Metz als viel zu unverbindlich: Zwar enthalte das Gesetz Vorgaben zur Förderung der Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit; bei Nichtberücksichtigung seien jedoch keinerlei spürbare Sanktionen vorgesehen. Damit seien die Vorgaben „nicht das Papier wert, auf dem sie stehen“.

Lithium-Ionen-Batterien, die in zahlreichen modernen Geräten und Fahrzeugen wie E-Rollern, Smartphones und Powerbanks eingesetzt werden, bergen aufgrund ihrer hohen Energiedichte erhebliche Risiken: Beschädigte Batterien können sich selbst entzünden, was gefährliche Brände verursachen kann. Da Lithium-Ionen-Batterien aber auch wertvolle Rohstoffe wie Lithium, Kobalt oder Nickel enthalten, die durch wiedergewonnen werden können, schont eine fachgerechte Entsorgung die Umwelt. 

Striktere Regelungen für Batterierückgabe gefordert

Metz fordert eine Umsetzung der EU-Vorgaben bis spätestens 2026, um schneller auf die Ressourcenverschwendung und Umweltbelastungen durch falsch entsorgte Batterien zu reagieren. Ein sogenannter Lastenausgleich soll Batterie-Sammelsysteme entlasten, die überdurchschnittlich viele Batterien zurücknehmen. Zudem schlägt die DUH ein verpflichtendes Pfandsystem für Lithium-Ionen-Batterien vor, um die sichere Rückgabe solcher gefährlicher Batterien zu gewährleisten. Die Bundesländer sollten im Bundesrat für klare Verbesserungen am Gesetz eintreten, so Metz. Eine ambitionierte Recyclingstrategie für Batterien könnte einen doppelten Nutzen bringen: den Schutz von Klima und Umwelt sowie eine gesteigerte Ressourcensicherheit in Deutschland. 

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