Mehr alternative Antriebe auf Deutschlands Straßen: Laut dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung soll ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr bis 2030 elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit klimaschonenden, alternativen Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur“ (KsNI) erlassen.
Die Förderrichtlinie wurde Mitte 2021 erstmalig von der Europäischen Kommission genehmigt und galt bislang mit einer Laufzeit bis Ende 2024. Nun wurde das Förderprogramm um zwei weitere Jahre verlängert.
Fördergelder für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Die finanziellen Mittel werden im Rahmen des Programms durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Verfügung gestellt. Gefördert wird die Anschaffung von Nutz-, Sonder- und umgerüsteten Dieselfahrzeugen mit alternativen Antrieben wie Batterie und Brennstoffzelle sowie Plug-In-Hybride und hybride Oberleitungsantriebe. Die Fördermittel für alternative Antriebe liegen bis 2025 bei etwa 1,3 Milliarden Euro. Insgesamt werden 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben bei der Fahrzeuganschaffung gefördert.
Zum anderen bezuschusst das BMDV 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben für die Beschaffung betriebsnotwendiger Tank- und Ladeinfrastruktur mit 6,3 Milliarden Euro. Ebenfalls förderfähig ist die Erstellung von Machbarkeitsstudien. Die Bezuschussung für diese liegt bei 50 Prozent.
Planungssicherheit für alternative Antriebe
Förderfähig sind sowohl Privatunternehmen als auch kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine. Gleichsam können Leasing- und Mietgeber eine Förderung in Anspruch nehmen. Durch die Verlängerung bis 2026 erhalten potenzielle Nutzer der Förderung wie auch Hersteller im Fahrzeug- oder Tank- bzw. Ladeinfrastruktur-Sektor Planungssicherheit für die kommenden Jahre.
Neben der Verlängerung wird zugleich der Höchstbetrag pro Antragsteller, Fördergegenstand und Kalenderjahr von zuvor 15 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro aufgestockt. Das Gesamtbudget von 1,3 bzw. 6,3 Milliarden Euro bleibt jedoch gleich.
Fünfmal mehr Anträge für Förderung
Seit ihrem Start im August 2021 wird die Förderung immer häufiger in Anspruch genommen. So betrug das Antragsvolumen beim ersten Förderaufruf noch ca. 300 Millionen Euro. Beim zweiten Förderaufruf gingen bereits Anträge mit dem fünffachen Volumen beim BMDV ein.