Die Ampel steckt in einer Haushaltskrise. Anfang 2022 hatte die Bundesregierung eine Kreditermächtigung in Höhe von 60 Mrd. Euro rückwirkend auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) übertragen. Diese war 2021 zur Bekämpfung der Corona-Krise gedacht, hierfür aber nicht abgerufen worden. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte dies Mitte November als verfassungswidrig, da es sich um einen Verstoß gegen die Regelungen der Schuldenbremse handle. Geklagt hatten Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Für die Regierung ist das Urteil ein harter Schlag – ebenso wie für alle anderen, die mit den Geldern aus dem Fonds gerechnet haben.
Verstoß gegen Grundgesetz sorgt für Haushaltskrise
Die Kreditermächtigung verstoße nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts gegen Artikel 115 des Grundgesetzes zur Schuldenbremse. Das Aufnehmen von Schulden sei zwar demnach in einer Notlage wie der Corona-Krise möglich. Allerdings hätte die Bundesregierung besser begründen müssen, wieso diese Mittel später für den Klimaschutz genutzt werden sollten. Außerdem verstoße die Verwendung von Notlagenkrediten über das Haushaltsjahr hinaus gegen das sogenannte Jährlichkeitsprinzip. Demnach dürften solche Mittel nur in dem Jahr ihrer Bereitstellung abgerufen werden. Das Geld aus dem KTF ist jedoch für einen mehrjährigen Zeitraum vorgesehen.
Die Ampel-Koalition steht nun vor der schwierigen Aufgabe, das durch das Urteil entstehende Haushaltsloch zu flicken. Gelingt dies nicht, fiele der KTF bis 2027 um knapp 30 Prozent dünner aus. Eine Menge Geld, das neben wichtigen Vorhaben wie der Modernisierung des Schienennetzes unter anderem auch Kommunen bei der notwendigen Gebäudesanierung und klimafreundlichen Neubauprojekten fehlen könnte. Doch nicht genug der Haushaltskrise: Möglicherweise drohen der Bundesregierung noch weitaus größere Engpässe. Auch der 200 Mrd. Euro schwere Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) steht wegen das Jährlichkeitsprinzips theoretisch auf der Kippe. Aus dem Fonds wurden 2023 bereits etwa 32 Mrd. Euro unter anderem für die Energiepreisbremse finanziert. Die Kreditermächtigung stammt allerdings aus dem Vorjahr und wäre demnach bereits verfallen.
Wie lassen sich 60 Mrd. Euro für den Klimafonds retten?
In der momentanen Haushaltskrise geht es jedoch erst einmal um den Klimafonds. Um die 60 Mrd. Euro hierfür zu retten, sind verschiedene Varianten denkbar, einige davon jedoch nur durch eine Änderung des Grundgesetzes, die wegen der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit eine Unterstützung durch die Unionsfraktion erforderte. Dazu zählt sowohl ein zeitweiliges Aussetzen der Schuldenbremse als auch ein Sondervermögen, wie etwa für die Bundeswehr geschaffen wurde. Bei anderen Möglichkeiten dürften sich die Koalitionspartner untereinander nur schwer einig werden. Dies gilt ebenso für Kürzungen bei den Sozialausgaben (nur die FDP ist dafür) wie für Steuererhöhungen (die FDP ist strikt dagegen). Bliebe noch die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen wie Steuervergünstigungen für Diesel. Dagegen dürften sich allerdings die Autoindustrie und zahlreiche Autofahrerinnen und Autofahrer wehren.
Eine andere Option wäre, erneut die Notlage zu erklären. Dies wäre laut Grundgesetz möglich bei „außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“. Hierfür wäre die einfache Regierungsmehrheit ausreichend. Werden die 60 Mrd. Euro hingegen nicht in irgendeiner Form refinanziert, müssen Kommunen vorerst kreativere Wege finden, um zum Beispiel Neubau- und Sanierungsvorhaben effizienter zu finanzieren. Eine mögliche Hilfe dabei wären etwa öffentlich-privatwirtschaftliche Partnerschaften mit ihren speziellen Finanzierungsstrukturen.